Herzlich willkommen!
Wir freuen uns, Sie auf der Internetpräsenz der Umweltdetektei San begrüßen zu dürfen.
Die Umweltdetektei San wird von einem Juristen und ehemaligen Mitarbeiter des Bundeskriminalamts geleitet und ist Ihr erster Ansprechpartner im Bereich professioneller Aufklärung von Umweltstraftaten.
Als Teil der San Gruppe bieten auch wir Ihnen Excellence in Investigations. Unser Unternehmen ist dabei das erste und einzige auf dem deutschen Markt, das sich auf die Aufklärung von Umweltstraftaten spezialisiert hat.
Zur Lösung Ihrer Anliegen erarbeiten wir mit Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Ermittlungskonzepte. Diese setzen wir mit Hilfe moderner Ermittlungsmethoden und gegebenenfalls unter Einsatz technischer Hilfsmittel z.B. aus den Bereichen Überwachungstechnik oder Ermittlungssoftware um. Darüber hinaus arbeiten wir bei Bedarf mit ausgewählten Sachverständigen, Rechtsanwaltskanzleien und Testlaboren zusammen, um den Anforderungen Ihres Falles bestmöglich gerecht zu werden. Die Ermittlungsergebnisse werden von uns ausgewertet und Ihnen anschliessend in Form gerichtsverwertbarer Berichte auf dem Niveau staatlicher Behörden präsentiert.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgesprächs. Sie erreichen uns telefonisch aus dem Inland kostenlos unter 0800-5888551, per Email an office@umweltdetektei.de oder über unser Kontaktformular.
Über Uns
Die Umweltdetektei San wurde von Daniel Vincent Franke in Düsseldorf als Teil der San Gruppe mit der Zielsetzung gegründet, eine professionelle Aufklärung von Umweltstraftaten anzubieten, die sowohl dem Schutz der Natur als auch den Interessen unseren Kunden dient.
Herr Franke ist ehemaliger Mitarbeiter des Bundeskriminalamts und verfügt über viele Jahre Berufserfahrung im Bereich Privat- und Wirtschaftsermittlungen. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit anschliessendem Referendariat am OLG Schleswig, das Studium Sicherheitsmanagement im Fachbereich Polizei an der FHVD Kiel, Ausbildungen zum Certified Fraud Examiner (CFE), zum Certified Forensic Interviewer (CFI) und zum Certified Financial Crime Specialist (CFCS) sowie die Teilnahme an umfangreichen OSINT Trainings runden sein Profil ab.
Diese Qualifikationen und Kompetenzen bilden gleichzeitig die Basis der Umweltdetektei San.
Sie dienen unseren Kunden als Garanten dafür, ihren hohen Ansprüchen in Bezug auf Professionalität, Seriosität, Zuverlässigkeit und Repräsentation gerecht zu werden.
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben sich hiervon zu überzeugen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch kostenlos aus dem Inland unter 0800-5888551, per Email an office@umweltdetektei.de oder über unser Kontaktformular.
Leistungen
Sie sind eine Behörde und benötigen planerische oder operative Unterstützung bei der Ermittlung von Umweltdelikten?
Sie sind ein Verband und benötigen planerische oder operative Unterstützung bei investigativen Projekten?
Sie sind ein Unternehmen und möchten sicher sein, dass sowohl Ihre Supply Chain als auch Ihre Vertragspartner weltweit allen Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt gerecht werden?
Sie sind eine Privatperson und sehen sich direkt oder indirekt mit Umweltkriminalität konfrontiert?
Unser Angebot:
Die Umweltdetektei San entwickelt zur Aufklärung von Umweltstraftaten für Sie in enger Absprache mit Ihnen oder Ihren Entscheidungsträgern individuelle Ermittlungskonzepte zur Lösung Ihres Problems. Anschliessend kümmern wir uns für Sie vollumfänglich um deren operative Umsetzung sowie um die Koordination der Zusammenarbeit mit allen weiteren Beteiligten.
Wir ermitteln für Sie bei Bedarf weltweit Informationen, basierend auf unterschiedlichen Ermittlungsansätzen.
Zum einen nutzt die Umweltdetektei San informationstechnologische Lösungen zur Generation fallrelevanter Informationen und wertet diese bei Bedarf mit Hilfe aktueller Ermittlungssoftware aus.
Daneben werden Informationen aber auch weltweit direkt vor Ort durch operative Ermittlungsmaßnahmen generiert. Die Umweltdetektei San verfügt dafür über ein internationales Netzwerk aus professionellen Sicherheits- und Ermittlungsspezialisten, welche in diesem Bereich bedarfsgerecht eingesetzt werden können.
Sollte darüber hinaus die Einbeziehung externer Experten zur bestmöglichen Lösung Ihres Problems notwendig werden, kümmern wir uns für Sie ebenfalls um deren Auswahl und Koordination. Dies können je nach Fallgestaltung z.B. Rechtsanwaltskanzleien mit dem Schwerpunkt Umweltrecht, Sachverständige zur Entnahme und Sicherung von Proben oder spezielle Testlabore zu deren Auswertung sein.
Die auf diese Weise gesammelten Informationen werden durch die Umweltdetektei San gefiltert, bewertet und durch eine aussagekräftige graphische Darstellung ergänzt. Das Ergebnis stellen wir Ihnen in Form eines umfassenden Ermittlungsberichtes auf dem Niveau staatlicher Behörden zur Verfügung.
Alle von der Umweltdetektei San selbst oder von unseren Partnern für uns durchgeführten Ermittlungen bewegen sich dabei im Rahmen der Umweltdetektei San Compliance Grundsätze.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgesprächs. Sie erreichen uns telefonisch aus dem Inland kostenlos unter 0800-5888551, per Email an office@umweltdetektei.de oder über unser Kontaktformular.
Karriere
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So erreichen Sie uns:
Telefonisch unter 0800-5888551 (aus dem Inland kostenlos ) oder
+49 (0)163 3379272 (gebührenpflichtig),
Per E-Mail office@umweltdetektei.de
oder ganz bequem über unser Kontaktformular.
Impressum
Umweltdetektei San
Prinz-Georg-Str. 43
40477 Düsseldorf
Germany
Telefon: 0800-5888551
Mobil: +49 (0)163 3379272
Email: office@umweltdetektei.de
Internet: www.umweltdetektei.de
Geschäftsinhaber: Dipl.-Jur. Daniel V. Franke, Sicherheitsfachwirt (FH)
Inhaltlich verantwortlich: Dipl.-Jur. Daniel V. Franke, Sicherheitsfachwirt (FH)
Urheberrecht:
Der Inhalt der San Gruppe Webseite ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Designelementen bedarf der vorherigen Zustimmungen der San Gruppe.
Webdesign & Programmierung:
beeDIGITAL
San Gruppe Compliance Grundsätze
Die Compliance Grundsätze der San Gruppe dienen als verbindlicher Leitfaden für die unternehmenskonforme Durchführung von Ermittlungstätigkeiten im In- und Ausland
1 Prolog
1.1 Ziel der Compliance Grundsätze der San Gruppe
Die Compliance Grundsätze der San Gruppe stellen einen in juristischer und ethischer Hinsicht klaren und verbindlichen Handlungsrahmen für alle an Ermittlungen von Unternehmen der San Gruppe Beteiligten dar, innerhalb dessen Grenzen Ermittlungshandlungen stattfinden. Die Compliance Grundsätze der San Gruppe dienen durch die Formulierung von Qualitätsanforderungen zudem der Optimierung aller von Unternehmen der San Gruppe selbst sowie aller im Auftrag von Unternehmen der San Gruppe durchgeführten Ermittlungen und bieten den Kunden diesbezüglich einen objektiven Qualitätsmaßstab.
1.2 Reichweite der Compliance Grundsätze der San Gruppe
Die Compliance Grundsätze der San Gruppe gelten ohne Ausnahme für alle Ermittlungsaktivitäten, die von Unternehmen der San Gruppe selbst oder im Auftrag von Unternehmen der San Gruppe durchgeführt werden. Sie werden inhaltlich ergänzt durch den Inhalt jeweils geschlossener Verträge, durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen der San Gruppe sowie durch geltendes nationales und internationales Recht.
1.3 Einhaltung der Compliance Grundsätze der San Gruppe
Für die Einhaltung und Durchsetzung der Compliance Grundsätze der San Gruppe ist die Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe verantwortlich. Sie überwacht alle Ermittlungstätigkeiten im Hinblick auf die Einhaltung der Compliance Grundsätze der San Gruppe.
2 Ermittlungsbestandteile
2.1 Ermittlungsplan
Vor Beginn einer Ermittlung wird ein Ermittlungsplan erstellt. Sinn und Zweck eines Ermittlungsplanes ist die Gewährleistung strukturierten, zielgerichteten und effektiven Arbeitens in enger Abstimmung mit dem Kunden. Der Umfang eines Ermittlungsplanes richtet sich nach dem konkreten Ermittlungsumfang. Er wird während der Fortdauer der Ermittlungen kontinuierlich hinterfragt und den aktuellen Entwicklungen der Ermittlung inhaltlich angepasst. In Verbindung mit den Compliance Grundsätzen der San Gruppe bietet er ein für jeden an der jeweiligen Ermittlung Beteiligten verbindliches Handlungsgerüst. Darüber hinaus dient der Ermittlungsplan als eines der Instrumente zur professionellen Dokumentation der durchgeführten Ermittlungen.
2.2 Ermittlungsbericht
Ermittlungen von Unternehmen der San Gruppe werden grundsätzlich mit dem Ziel gerichtsverwertbarer Beweissicherung geführt. Deren Dokumentation in Form von Ermittlungsberichten ist dabei ein Baustein. Ermittlungsberichte Unternehmen der San Gruppe enthalten alle relevanten Erkenntnisse der Ermittlung und dienen den Kunden in Verbindung mit weiteren prozessualen Mitteln vor Gericht als ein prozessualer Bestandteil bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
2.3 Externe Dienstleister
Alle von Unternehmen der San Gruppe mit Ermittlungsaufgaben betrauten externen Dienstleister und Dienstleistungsunternehmen sind vollumfänglich an den Inhalt der Compliance Grundsätze der San Gruppe gebunden. Ergänzend hierzu werden die Bestimmungen der Verschwiegenheitserklärung der Unternehmen der San Gruppe für interne und externe Mitarbeiter herangezogen.
Alle Dienstleister und Dienstleistungsunternehmen werden nach qualitäts- und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ausgewählt, die den hohen Standard der Unternehmen der San Gruppe gewährleisten.
2.4 Informationsanfragen
Es werden keine Informationen über aktuelle oder abgeschlossene Ermittlungen an Personen außerhalb der an der Ermittlung Beteiligten weitergegeben. Informationsanfragen von Medienvertreten werden an die Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe weitergeleitet und von dieser nach Absprache mit den Kunden bearbeitet. Eine Informationsweitergabe durch den jeweils betroffenen Ermittler findet nicht statt. Behördliche Anfragen werden an die Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe weitergeleitet und im Rahmen des geltenden Rechts beantwortet. Persönliche behördliche Befragungen von an den Ermittlungen Beteiligten werden im Rahmen des geltenden Rechts beantwortet.
3 Ermittlungsgrundsätze
3.1 Zielvorgabe
Die Vornahme jeglicher ermittlungsbezogener Handlungen erfolgt vorurteilsfrei und von einem neutralen Standpunkt. Alle an einer Ermittlung Beteiligten agieren objektiv und ohne jedwedes persönliche Interesse. Erweist sich dies für einen Beteiligten aus gegebenem Anlass als unmöglich oder bestehen Zweifel jedweder Art an der Gewährleistung dieser Voraussetzungen, wird die Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe umgehend davon in Kenntnis gesetzt. Diese wird direkt entsprechende personelle Änderungen der Einsatzkräfte vornehmen und so die Umsetzung der oben genannten Zielvorgabe gewährleisten.
3.2 Arbeitsethos
Alle von den Unternehmen der San Gruppe durchgeführten Ermittlungen werden mit maximaler Sorgfalt durchgeführt. Sie werden mit dem Ziel geführt Ergebnisse bereit zu stellen, welche nicht nur als Basis für eine Entscheidungsfindung der Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe und deren Kunden Bestand haben, sondern auch in eventuell folgenden juristischen Verfahren Beweiskraft entfalten. Es wird eine grundsätzliche Verhältnismäßigkeit zwischen den aufzuwendenden Mitteln (Personal, Material, Logistik, Zeit) und dem zu erwartenden Ergebnis gewahrt und so maximal ökonomisch im Sinne der Kunden von Unternehmen der San Gruppe gehandelt.
3.3 Professionalität
Jede Ermittlungstätigkeit wird nach höchsten professionellen Ansprüchen durchgeführt. Um einen professionellen Standard gewährleisten zu können, verfügt jeder an der Ermittlung Beteiligte über die für die Erledigung seiner Aufgabe notwendigen Qualifikationen. Bei auftretenden offenen Fragestellungen wird von dem jeweiligen Ermittler unverzüglich die Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe mit in den Entscheidungsprozess einbezogen. Jeder an den Ermittlungen Beteiligte garantiert ein adäquates Auftreten, sowohl in Bezug auf das persönliche Erscheinungsbild als auch den Umgang mit Anderen. Jede von den Unternehmen der San Gruppe durchgeführte Ermittlung folgt einem strukturierten Arbeitsablauf, welcher in Absprache mit dem Kunden festgelegt wird. Dieser verbindliche Ermittlungsablauf gewährleistet im Interesse der Kunden ein professionelles Handeln aller Beteiligten sowie eine permanente Kontrolle aller durchgeführten Ermittlungshandlungen. Dieser verbindliche Arbeitsablauf bietet in Verbindung mit den Compliance Grundsätzen der San Gruppe ein verbindliches Handlungsgerüst für jeden an der jeweiligen Ermittlung Beteiligten.
3.4 Vertraulichkeit
Alle Ermittlungen und alle Ermittlungsergebnisse werden vertraulich behandelt. Um sich mit einer ermittlungsinternen Fragestellung an eine Person außerhalb des der Ermittlung zugewiesenen Personenkreises zu wenden, benötigt ein Ermittler die Zustimmung der Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe. Ergänzend hierzu werden die Bestimmungen der Verschwiegenheitserklärung der Unternehmen der San Gruppe für interne und externe Mitarbeiter herangezogen.
3.5 Zeitmanagement
Jeder Bestandteil einer Ermittlung wird so zeiteffizient wie möglich durchgeführt. Jede Ermittlung wird in einem der konkreten Situation entsprechenden vernünftigen Zeitrahmen beendet. Ziel jeder Ermittlungstätigkeit ist die schnellstmögliche Vorlage der Ermittlungsergebnisse bei den Kunden, um eine zeitnahe weitere Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
3.6 Kostenmanagement
Jede Ermittlung wird unter dem Gesichtspunkt einer größtmöglichen Kosteneffizienz durchgeführt. Die Kosteneffizienz ist Bestandteil der Planung einer jeden Ermittlung, um diesbezüglich bestmögliche Ergebnisse zu gewährleisten. Dabei werden alle die Ermittlung betreffenden Bereiche (Personal, Material, Logistik) berücksichtigt.
3.7 Ermittlungsoptimierung
Jede Ermittlung wird permanent hinsichtlich ihrer Effizienz und Effektivität überprüft. Neue Fakten, Fragestellungen und Sachverhalte werden stets als Grundlage für Optimierungen der geplanten Handlungen genutzt. Grundlage dafür ist eine fortdauernde Kommunikation zwischen allen an der Ermittlung Beteiligten sowie der Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe und dem Kunden.
3.8 Schadensmeldungen
Ermittlungen sind bezüglich ihres Verlaufs und ihrer Entwicklung selten vollständig vorhersehbar. Ebenso können auch die einzelnen von den an der Ermittlung Beteiligten ausgeführten Handlungen fehlerhaft ausgeführt werden, sei es aufgrund persönlicher Fehler oder Fehleinschätzungen oder aufgrund nicht vorhersehbarer Veränderungen der Sachlage. Daher ist jeder an einer Ermittlung Beteiligte verpflichtet, Fehlentwicklungen der Ermittlung, unabhängig davon, ob sie auf persönlichem Verschulden oder nicht vorhersehbaren Sachverhaltsentwicklungen beruhen, unverzüglich der Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe mitzuteilen.
4 Juristische und unternehmensspezifische Grenzen
4.1 Kenntnis juristischer Grenzen
Die Unternehmen der San Gruppe sind als Anbieter von Ermittlungsdienstleistungen weltweit tätig. Alle an den Ermittlungen Beteiligten sind verpflichtet, sich den Gesetzen des jeweiligen Landes, in dem die jeweiligen Ermittlungen vorgenommen werden, konform zu verhalten. Dies setzt eine genaue Kenntnis der jeweiligen Rechtslage voraus. Diese Kenntnis ist grundlegende Voraussetzung, um für Unternehmen der San Gruppe Ermittlungstätigkeiten ausführen zu dürfen. Bei bestehenden juristischen Unklarheiten seitens der an den Ermittlungen Beteiligten wird unverzüglich mit der Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe Rücksprache gehalten.
4.2 Berechtigtes Interesse
Grundlage jeder Auftragsannahme ist ein glaubhaft dargelegtes schutzwürdiges berechtigtes Interesse des Auftraggebers an den zu ermittelnden Informationen. Als schutzwürdiges berechtigtes Interesse kommt jedes öffentliche, private, ideelle oder vermögensrechtliche Interesse in Betracht, das nicht im Widerspruch zu geltendem Recht oder allgemein anerkannten Sittengesetzen steht. Korrespondierend mit diesem Grundsatz werden in für den Auftraggeber angefertigten Ermittlungsberichten ausnahmslos nur solche Informationen dargestellt, die von der Reichweite des berechtigten Interesses des Auftraggebers umfasst sind.
4.3 Grundsätzliche Handlungsschranken
Unabhängig vom Ausführungsort der Ermittlungen ist für alle an einer Ermittlung Beteiligten der Wertekanon der im Deutschen Grundgesetz verankerten Grundrechte als unmittelbar bindend anzusehen. Dies gilt in soweit, wie diese Grundrechte auf die gegenseitigen Beziehungen der Menschen sinngemäß anwendbar sind. Nachfolgend sind einige dieser Werte beispielhaft genannt:
4.3.1 Menschenwürde
Die Würde des Menschen wird bei jeder Ermittlung und jeder Ermittlungshandlung absolut respektiert. Dies bedeutet, dass alle Menschen während einer Ermittlung niemals als Objekt behandelt werden, welches dem Zweck der Ermittlungen dient.
4.3.2 Recht auf körperliche Unversehrtheit
Jeder Mensch besitzt ein Recht sowohl auf physische als auch auf psychische Unversehrtheit. Dies bedeutet, dass niemand im Zuge von Ermittlungen mit dem Ziel der Erlangung von Informationen von einem an der Ermittlung Beteiligten unter Druck gesetzt oder verletzt wird, weder psychisch noch physisch.
4.3.3 Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht
Jeder Mensch besitzt ein Recht auf den Schutz seiner Privat- und Intimsphäre. Dies bedeutet, dass im Zuge von Ermittlungen niemand in seinem privaten Lebensbereich gestört oder in seiner Intimsphäre verletzt wird.
4.3.4 Gleichheit
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Dies bedeutet, dass im Zuge von Ermittlungen auftretende soziale Interaktionen stets unter Ausschluss jeglicher Diskriminierung aller Beteiligten aufgrund individueller Differenzierungskriterien wie z.B. Geschlecht, Glauben oder Abstammung stattfinden.
4.3.5 Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Jeder Mensch besitzt ein Recht auf den Schutz persönlicher, in informationstechnischen Systemen gespeicherter Daten. Dies bedeutet, dass im Zuge von Ermittlungen kein unerlaubter Zugriff auf fremde technische Systeme (z.B. Computer, Server) und Speichermedien (z.B. Speicherkarten, externe Festplatten) zur Informationsgewinnung erfolgt.
4.3.6 Briefgeheimnis
Jeder Mensch besitzt ein Recht auf den Schutz seines Briefverkehrs. Dies bedeutet, dass im Zuge von Ermittlungen kein unerlaubter Zugriff auf jeglichen Schriftverkehr mit dem Ziel der Informationsgewinnung erfolgt.
4.3.7 Fernmeldegeheimnis
Jeder Mensch besitzt ein Recht auf den Schutz des Inhaltes sowie der näheren Umstände seiner persönlichen Telekommunikation. Dies bedeutet, dass im Zuge von Ermittlungen ein Überwachen fremder Telekommunikationsvorgänge wie Telefongespräche oder Emails zwecks Informationsgewinnung nicht erfolgt.
4.3.8 Unverletzlichkeit der Wohnung
Jeder Mensch besitzt ein Recht auf den Schutz seines Wohnraumes. Dies bedeutet, dass im Zuge von Ermittlungen sowohl das Betreten fremder Wohnräume als auch das Betreten fremder Büroräume gegen den Willen der Berechtigten nicht erfolgt. Dies gilt darüber hinaus auch für alle abgeschlossenen Räumlichkeiten und befriedeten Besitztümer.
4.3.9 Eigentumsrecht
Jeder Mensch besitzt ein Recht auf Eigentum. Dies bedeutet, dass im Zuge von Ermittlungen die Eigentums-, Besitz- und Gewahrsamsverhältnisse an Sachen zu jedem Zeitpunkt einer Ermittlung respektiert und nicht verletzt werden.
5 Ermittlungstechniken: Juristische und ethische Grenzen
5.1 Grundsätzlich zu berücksichtigende Fragestellungen
Ergänzend zu den bisher genannten Prinzipien werden grundsätzlich alle geplanten Ermittlungshandlungen vor ihrer Durchführung unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragestellungen betrachtet:
-
Gesetzeskonformität
Entsprechen die geplanten Ermittlungshandlungen der im jeweiligen Land geltenden Rechtsordnung? Nur gesetzeskonforme Handlungen werden Teil der Ermittlungen. -
Ethische Vertretbarkeit
Sind die geplanten Ermittlungshandlungen auf Grundlage der in den Compliance Grundsätzen der San Gruppe definierten ethischen Grenzen vertretbar? Nur Handlungen innerhalb dieser Grenzen werden Teil der Ermittlungen. -
Verhältnismäßigkeit
Sind die geplanten Ermittlungshandlungen verhältnismäßig? Das bedeutet, geht es bei der Ermittlung um ein legitimes Ermittlungsziel welches nicht gegen geltendes Recht verstößt und ist die zur Erreichung des Ziels gewählte Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen in Bezug auf die Erreichung des definierten Ziels? Nur in diesem Sinne verhältnismäßige Handlungen werden Teil der Ermittlungen. -
Risikoabwägung
Hat eine Abwägung zwischen allen prognostizierbaren Risiken der Ermittlungshandlungen sowie der Sicherheit der Beteiligten und dem zu erwartenden Erfolg stattgefunden? Nur nach einem für alle Betroffenen vertretbaren Abwägungsergebnis im Hinblick auf deren persönliche Sicherheit werden Handlungen Teil der Ermittlungen.
5.2 Verdeckte Ermittlungen
Ermittlungstätigkeiten auf Grundlage der Nutzung falscher Identitäten werden grundsätzlich nur dann durchgeführt, wenn zuvor angewandte traditionelle Ermittlungsmethoden nicht zu dem erwarteten Erfolg geführt haben oder solche erfahrungsgemäß nicht zu einem Erfolg im Sinne der Ermittlungen führen werden. Die Nutzung falscher Identitäten findet im Rahmen geltenden Rechts statt und ist auf die nachfolgend genannten Tätigkeiten beschränkt:
- Legendierte Befragungen
- Legendierte Testkäufe
- Legendiertes Einholen eines unverbindlichen Angebotes
- Legendierte Einschleusungen
Für den Einsatz unter Nutzung einer falschen Identität werden nur Ermittler eingesetzt, die über eine ausreichende Erfahrung und eine ausreichende Qualifikation verfügen, um den jeweiligen Einsatz erfolgreich durchzuführen.
5.3 Befragungen
Befragungen von Informanten, Zeugen oder verdächtigen Personen erfolgen auf professioneller Grundlage und unter Berücksichtigung des geltendes Rechts des jeweiligen Landes sowie den in den Compliance Grundsätzen der San Gruppe definierten Verhaltensgrundsätzen. Die befragten Personen werden mit angemessenem Respekt behandelt und zu keinem Zeitpunkt der Befragung weder psychisch noch physisch unter Druck gesetzt oder verletzt. Informationsgewinnung auf Grundlage falscher Versprechungen wird nicht eingesetzt.
5.4 Vertrauliche Quellen
Als vertrauliche Quellen werden Personen bezeichnet, die über ein der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres zugängliches Wissen verfügen. Vertrauliche Quellen werden nur nach Absprache mit der Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe genutzt. Eventuell geforderte Gegenleistungen für entsprechende angebotene Informationen werden nur nach Absprache mit der Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe gewährt. Amtsträgern im In- und Ausland werden weder Geldzahlungen noch sonstige geldwerte Vorteile für die Bereitstellung von Informationen gewährt. Vor der Nutzung einer vertraulichen Quelle wird geprüft, ob die entsprechende Information gegebenenfalls auch auf anderem Wege zu erlangen ist. Ist dies der Fall, wird von der Nutzung einer vertraulichen Quelle abgesehen. Zudem werden vertrauliche Quellen unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen eingehend geprüft:
-
Wie ist die Glaubwürdigkeit dieser Personen zu bewerten?
Bestehen nach Abwägung aller bekannten Informationen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der entsprechenden Personen, wird von der Nutzung der angebotenen Informationen abgesehen. -
Wie ist die Motivationslage dieser Personen einzuschätzen?
Ist auf Grundlage der bestehenden Informationen über die Motivationslage der entsprechenden Personen von der Unglaubwürdigkeit dieser Personen auszugehen, wird von der Nutzung der angebotenen Informationen abgesehen. -
Welche Herkunft haben die angebotenen Informationen und wie sind sie erlangt worden?
Sind Anzeichen erkennbar, dass die Informationen auf Grundlage strafbarer Handlungen gewonnen wurden, wird von der Nutzung der angebotenen Informationen abgesehen. -
Wie hoch ist das persönliche Risiko, welchem sich die vertrauliche Quelle durch Erlangung und Weitergabe der Informationen aussetzt?
Sind für die vertrauliche Quelle sowie für die an der Ermittlung Beteiligten Gefahren für Leib und Leben nicht auszuschließen, wird von der Nutzung der angebotenen Informationen abgesehen.
5.5 Überwachungen/Observationen
Überwachungen von Objekten und Örtlichkeiten sowie Observationen von Personen werden nach Absprache mit der Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe durchgeführt. Hierbei sind folgende Überwachungs- und Observationstechniken möglich:
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Das Beobachten von Objekten, Örtlichkeiten und Personen
Bei dem Beobachten von Objekten, Örtlichkeiten und Personen, auch unter Zuhilfenahme optischer Hilfsmittel, wird stets die Privatsphäre der betroffenen Personen gewahrt. Dies bedeutet, dass Örtlichkeiten, die der Privatsphäre fremder Personen zuzuordnen sind, (z.B. Privat- oder Geschäftsräume oder durch Sichtschutz begrenzte Grundstücke) nicht beobachtet werden. -
Das Anfertigen von Bildmaterial von Örtlichkeiten und Objekten
Bildmaterial von Örtlichkeiten und Objekten wird im Rahmen geltenden Rechts erstellt. -
Das Anfertigen von Bildmaterial von Personen
Bildmaterial von Personen wird im Rahmen geltenden Rechts unter besonderer Beachtung der Wahrung der Privatsphäre der betroffenen Personen sowie den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes erstellt. -
Das verdeckte Anfertigen von Videomaterial
Das verdeckte Anfertigen von Videomaterial erfolgt nach einer positiv abgeschlossenen Güterabwägung der betroffenen Interessen unter Wahrung der Privatsphäre der betroffenen Personen sowie unter Beachtung der Vorschriften des Kunsturhebergesetzes. -
Das Observieren von Fahrzeugen unter Zuhilfenahme GPS-gesteuerter mobiler Ortungseinheiten
Das Observieren von Fahrzeugen unter Zuhilfenahme GPS-gesteuerter mobiler Ortungseinheiten erfolgt nach einer positiv abgeschlossenen Güterabwägung der betroffenen Interessen im Rahmen geltenden Rechts.
5.6 Durchsuchungen
Das Durchsuchen von Wohnungen, Geschäftsräumen oder anderen befriedeten Besitztümern ohne Genehmigung der Berechtigten ist nicht Teil der Ermittlungen. Es werden keine Müllbehälter durchsucht und kein Müll an sich genommen, der Zwecks Übergabe an die entsprechenden Entsorgungseinrichtungen öffentlich zugänglich ist. Herrenlose Sachen, an denen die Berechtigten ihre Rechte offensichtlich aufgegeben haben, die niemandem übergeben werden sollen und die keiner fremden Gewahrsamssphäre zuzuordnen sind, dienen als Informationsquelle und werden im Bedarfsfall zum Objekt der Ermittlungshandlungen.
5.7 Tonaufnahmen
Das Abhören von Personen oder Räumlichkeiten mittels Richtmikrofonen, Wanzen oder anderer technischer Hilfsmittel ist nicht Teil der Ermittlungen. Das Anfertigen von Tonaufnahmen zwecks Dokumentation von Befragungen ist von der vor der Befragung erteilten Genehmigung aller an der Befragung Beteiligten abhängig. Die Genehmigung wird schriftlich festgehalten.
5.8 Internetrecherche
Im Internet werden Open Source Intelligence Recherchen durchgeführt. Hierzu zählen auch Ermittlungen bezüglich öffentlich zugänglicher Informationen zu Internetdomains via Domain Tools. Ermittlungen im Internet unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel zwecks Zugriff auf gesicherte Daten oder fremde Server, Netzwerke oder Computer werden nicht Bestandteil der Ermittlungen. Ermittlungen bezüglich des Inhalts von Emails sowie der Erlangung von Informationen über deren Absender oder Empfänger (Email Tracking) werden nicht Bestandteil der Ermittlungen.
5.9 Agent Provokateur
Es werden keine anderen Personen genötigt, angestiftet oder auf sonstige Weise dazu bewegt, strafbare Handlungen zu begehen, um daraus in weiterer Folge Vorteile für eine Ermittlung zu erlangen.
6 Epilog
Die vorliegenden Compliance Grundsätze der San Gruppe sind für alle von den Unternehmen der San Gruppe oder im Auftrag der Unternehmen der San Gruppe durchzuführenden Ermittlungen verbindlich. Sie können als abstraktes Regelwerk jedoch nicht alle denkbaren, im Zuge einer Ermittlung auftretenden Ereignisse und Situationen abdecken. Bei auftretenden Zweifeln vor, während oder nach einer Ermittlung wird daher stets Rückfrage mit der Geschäftsführung der Unternehmen der San Gruppe gehalten. Diese trifft daraufhin dem Sinngehalt dieses Regelwerkes entsprechende Entscheidungen.